Unsere Dienstleistungen
Beratung zu Zöllen, Handel & Vergabewesen
Handels- & Zollberatung
Die Einhaltung der US-Zollvorschriften ist für deutsche Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel essenziell. Wir bieten praxisnahe Beratung zu:
- Zölle & HTS-Klassifizierung – Korrekte Einstufung von Waren gemäß dem Harmonized Tariff Schedule (HTS), um Fehlklassifizierungen und unnötige Abgaben zu vermeiden
- Sonderzölle – Navigation durch Section 232-Zölle (Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile); Section 301-Zölle (Zölle auf chinesiche Waren wegen unfairer Handelspraktiken) und IEEPA-Zölle (Zölle auf chinesiche, mexikanische und kanadische Waren als Schutzmaßnahme gegen Fentanyl-Schmuggel und illegale Einwanderung; „reziproke“ Zölle als Schutzmaßnahme gegen aus unfairen Handelspraktiken resultierende Handelsdefizite) sowie weitere handelspolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf Lieferketten.
- Ursprungsregeln & Kennzeichnung – Prüfung der Ursprungsregeln zur Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und Nutzung von Zollpräferenzen
- Sonderzollverfahren – Nutzung spezieller Zollregelungen wie Freihandelszonen (FTZs), Zolllager (CBWs), vorübergehende Einfuhren unter Zollverschluss (TIB) und weiterer Sonderzollverfahren
- Zollwertermittlung – Beratung zur korrekten Ermittlung des Zollwerts, insbesondere bei konzerninternen Transaktionen
- Zollabfertigung – Unterstützung bei der Erfüllung der Dokumentations- und Verfahrensanforderungen für eine reibungslose Einfuhrabwicklung
Buy America-Compliance in Vergabeverfahren
Für die Teilnahme an bundesfinanzierten Infrastrukturprojekten ist die strikte Einhaltung der Buy America-Vorschriften erforderlich. Wir unterstützen deutsche Unternehmen bei:
- Domestic Content Mandates – Einhaltung von Vorgaben zur Endmontage und Materialherkunft bei durch Bundesmitteln geförderten Projekten
- Federal Transit Administration (FTA) | Rolling Stock – Anforderungen an den inländischen Produktionsanteil bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen
- Federal Highway Administration (FHWA)-Vorschriften – Umsetzung der Buy America-Anforderungen in Straßen- und Verkehrsprojekten
- Weitere Vergabevorschriften – Navigation durch regulatorische Vorgaben von Behörden wie der Federal Railroad Administration (FRA), Amtrak, der Umweltschutzbehörde (EPA) und dem Energieministerium (DOE)
Ob bei der Einfuhr von Waren oder der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Wir helfen Ihnen, Compliance-Risiken zu minimieren und regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.
Allgemeine Rechtsanfragen
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) erteilt Auskunft zu allgemeinen Rechtsfragen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche den Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und den USA betreffen.
Rechtsgebiete
Beim Tätigen von Geschäften im internationalen Wirtschaftsraum ist das Wissen um die Rechtslage des anderen Landes unumgänglich. Wir beantworten allgemeine Rechtsanfragen und bieten Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen u. a. zu folgenden Themengebieten:
- Import/Export
- Gesellschaftsrecht
- Steuern (z.B Unterstützung bei dem Ausfüllen des "W8BEN-E")
- Produkthaftung
- Zoll
- Visa
- Arbeitsrecht
Hinweis
Beachten Sie bitte bei allen allgemeinen Rechtsanfragen, dass die AHK USA – New York eine Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht ist, die Auskünfte über den deutsch-amerikanischen Handel erteilt. Dabei handelt es sich um keinen verbindlichen Rechtsrat. Wir bieten vielmehr eine allgemeine Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an, für deren inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden kann. In einigen Fällen ist es daher unerlässlich, einen hiesigen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen gerne bei dessen Vermittlung, um Ihre Fragen zu Recht & Steuern zu beantworten.
Unterstützung "W8BEN-E"
Die Rechtsabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (AHK USA – New York) hilft deutschen Unternehmen bei dem Ausfüllen des Formulars "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde IRS.
Unsere Unterstützung "W8BEN-E"
Viele deutsche Unternehmen werden derzeit vermehrt von US-Geschäftspartnern aufgefordert, das Formular "W8BEN-E" der U.S.-Steuerbehörde (IRS) auszufüllen. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass der U.S.-Geschäftspartner eine 30%-ige Quellensteuer einbehält oder das Geschäft erst gar nicht zustande kommt.
Wir unterstützen jeden Tag etliche deutsche Unternehmen bei dem korrekten Ausfüllen des W8BEN-E!
Denn viele Unternehmen sind mit dem Ausfüllen des W8BEN-E – verständlicherweise – überfordert, da das Formular relativ unübersichtlich und schwer verständlich ist..
Wir sorgen dafür, dass Sie unkompliziert und schnell ein einwandfreies W8BEN-E erhalten! Auch Privatpersonen, die das sogenannte „W8BEN“ ausfüllen müssen und dafür in einigen Fallen eine „ITIN“ bei der U.S.-Steuerbehörde beantragen müssen, stehen wir selbstverständlich gerne umfassend zur Seite.
Sofern Sie Unterstützung bei der Erstellung des "W8BEN-E" benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit bei der Rechtsabteilung der AHK USA – New York!
Firmengründung USA
Die Rechtsabteilung der AHK USA - New York unterstützt Firmengründungen deutscher Unternehmer in den USA.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Inkasso Service USA
Mit dem Inkasso Service USA hilft die Rechtsabteilung der AHK USA - New York deutschen und US-amerikanischen Unternehmen wie auch Privatpersonen erfolgreich beim Einzug fälliger Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in den USA bzw. Deutschland.
Inkassoverfahren
Im Rahmen unseres Inkasso Services USA vertreten wir den Gläubiger außergerichtlich in allen Korrespondenzen und Verhandlungen mit dem Schuldner. In den meisten Fällen genügt dabei bereits unsere Präsenz vor Ort und die Stellung als Handelskammer, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihr Schuldner in den USA aufhält, so unterstützen wir Sie bei der Ermittlung seiner Anschrift bzw. seines Verbleibs.
Sollte sich während des Inkassoverfahrens herausstellen, dass eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung geboten ist, bieten wir als Bestandteil unseres Inkasso Services USA Unterstützung bei der Suche nach einem deutschsprachigen US-Rechtsanwalt, der sich auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert hat und am zuständigen Gerichtsort zugelassen ist.
Befindet sich der Schuldner bereits im Insolvenzverfahren, so begleiten wir den Gläubiger von der Forderungsanmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Die Vorteile des Inkasso Services USA im Überblick
- Ortspräsenz — Während Einziehungsbemühungen aus Deutschland häufig mühsam und ergebnislos verlaufen, genügt in den meisten Fällen bereits unsere Präsenz und Stellung in den USA, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
- Wissen & langjährige Erfahrung — Sie profitieren vom Wissen und der langjährigen Erfahrung unserer zweisprachigen Mitarbeiter im Hinblick auf die US-amerikanische sowie deutsche Geschäfts- und Verhandlungskultur, wodurch Unklarheiten und Missverständnisse vermieden werden.
- Sachlich, interessengerecht & zukunftsorientiert — Wir handeln stets in Ihrem Interesse, bleiben dabei jedoch sachlich und vermitteln zwischen den Parteien, so dass häufig sogar wieder ein positiver Geschäftskontakt mit dem Schuldner möglich ist.
- Kostengünstig — Im Vergleich zum sehr kostspieligen Gerichtsverfahren in den USA stellt unser Inkasso Service USA eine kostengünstige Alternative dar; neben einer streitwertorientierten Grundgebühr fällt eine Provision nur im Erfolgsfall an.
Wirtschaftsmediation
Die AHK USA - New York bietet deutschen und US-amerikanischen Unternehmen Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Mediation – Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte, aber auch verschiedene Möglichkeiten der Konfliktlösung. Neben dem staatlichen Gerichtsverfahren stellt die Wirtschaftsmediation einen Weg dar, Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden oder zwischen Mitarbeitern im eigenen Unternehmen schnell, kostengünstig und imageschonend beizulegen.
Ein Mediationsverfahren kann in jedem Konfliktstadium geführt werden, selbst wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die Mediation zeichnet sich dadurch aus, dass die Konfliktparteien freiwillig, eigenverantwortlich und mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten (dem sog. Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Dadurch erhalten sich die Parteien eine reale Perspektive um auch in Zukunft weiter geschäftlich zusammenarbeiten zu können.
Mediationsverfahren der AHK USA – New York
Die Leiterin der Rechtsabteilung der AHK USA – New York, die in Deutschland und New York als Rechtsanwältin zugelassen ist, unterstützt Sie als Mediatorin bei der außergerichtlichen Konfliktlösung.
Ihre Vorteile im Überblick
- Zeit- & kostensparend — Im Vergleich zum sehr langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren in den USA stellt das Mediationsverfahren eine zeitsparende und kostengünstige Alternative dar; neben einer streitwertorientierten Grundgebühr fällt ein Vergleichshonorar nur im Erfolgsfall an.
- Zukunftsorientiert & imageschonend — Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten und Rufschädigungen werden vermieden.
- Selbstbestimmt & vertraulich — Sie selbst bestimmen Anfang und Ende des Meditationsverfahrens, dessen Inhalt sowie sein Ergebnis; die Vertraulichkeit des Verfahrens bleibt stets gewahrt.
- Wissen & Erfahrung — Sie profitieren von unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung im Hinblick auf die US-amerikanische sowie deutsche Geschäfts- und Verhandlungskultur, wodurch Unklarheiten und Missverständnisse beseitigt werden, welche oftmals Ursachen der Streitigkeit sind.
U.S. FDA Agent Service
Die AHK USA - New York fungiert für deutsche Unternehmen als US-Agent gegenüber der FDA und berät Sie in allen Fragen zum Thema FDA-Registrierung und Transportankündigung.
Allgemeines zur FDA
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) ist die behördliche Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Sie ist dem Gesundheitsministerium unterstellt und für den Schutz der öffentlichen Gesundheit in den USA zuständig. Zu diesem Zweck kontrolliert sie u. a. die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Lebensmitteln und Tiernahrung („Food“), Medikamenten („Drugs“) sowie medizintechnischen Geräten („Medical Devices“). Die Kontrolle erstreckt sich dabei nicht nur auf in den USA hergestellte Produkte, sondern auch auf importierte Waren.
Registrierungspflicht
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, welche die genannten Produkte auf den US-Markt bringen wollen, bei der FDA registrieren. Die Registrierung kann auf der Internetseite der FDA vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
U.S. Agent
Im Rahmen der Registrierung müssen ausländische Unternehmen einen sog. U.S. Agent angeben, welcher der FDA als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht und über einen ständigen Sitz in den USA verfügt.
Die AHK USA – New York übt diese Funktion bereits seit mehreren Jahren für deutsche Unternehmen aus. Durch unseren U.S. FDA Agent Service, eine Dienstleistung im Rahmen der Servicemarke DEinternational, profitieren Unternehmer von unserem umfangreichen Wissen im Hinblick auf sämtliche Fragen bezüglich der FDA-Registrierung sowie unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der US-Behörde – die ideale Unterstützung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Exportgeschäft!
Transportankündigung („Prior Notice“)
Zusätzlich zur Registrierung bei der FDA müssen Unternehmen, die Lebensmittel in die USA importieren, die Behörde im Voraus über den einzelnen Warentransport informieren. Diese Ankündigung („Prior Notice“) erfolgt ebenfalls über die Internetseite der Behörde und muss u. a. eine Beschreibung des Artikels, den Namen von Hersteller und Spediteur, das Ursprungsland des Artikels sowie den geplanten Zollhafen zum Eintritt in die USA beinhalten.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur als allgemeine Anleitung. Sie sind keinesfalls abschließend und dienen nicht als Ersatz für eine spezifische rechtliche Beratung. Wir sind selbstverständlich bemüht, die Informationen auf dieser Seite immer auf dem neuesten Stand zu halten, Irrtümer lassen sich jedoch nicht gänzlich ausschließen.
Terminbegleitung
Die Rechtsabteilung der AHK USA - New York bietet unterstützende Begleitung zu Ihren Geschäftsterminen an.
Unser Service
Die persönliche Begegnung mit Ihren US-amerikanischen Geschäftspartnern ist der optimale Ausgangspunkt für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Um eine reibungslose und interessengerechte Verständigung zu gewährleisten, begleiten Sie unsere zweisprachigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung zu Ihren Terminen mit z.B.:
- Geschäftspartnern
- Kunden
- US-Behörden
- Banken
- Rechtsanwälten
- Steuerberatern
- Maklern
Webinar
AHK New York Webinarreihe – das virtuelle Seminar – Start der Webinarreihe mit dem Vortrag Doing Business – Dos and Don’ts
Ohne rechtliche Kenntnisse und solche über die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA ist der erfolgreiche Einstieg von Unternehmen in den US-Markt nahezu undenkbar. Ziel unserer Webinar-Reihe „Geschäftspraxis USA“ ist es, am US-Markt interessierten deutschen Unternehmen erste Informationen zu geben, wie diese erfolgreich in den US-Markt eintreten können und wie die Deutsch-Amerikanische Handelskammer dabei Unterstützung leisten kann.
In unserem ersten dreißigminütigen Webinar zum Thema „Doing Business – Dos and Don’ts“ mit Rechtsanwältin und Attorney at Law Susanne Gellert, LL.M., Leiterin des Legal Department & Business Development Consulting und Christopher Gallagher, Senior Manager Career Services der AHK New York erfahren Sie, worauf Unternehmen bei geschäftlichen Schritten in den USA im Wesentlichen achten sollten.
Es folgen weitere Webinare zu den Themen:
- Strategy Lesson: Legal – Rechtliche Rahmenbedingungen USA
- Firmengründung USA
- Produkthaftung USA
- HR: Visa-, Arbeitsrecht & Recruitment USA
Dabei können Sie sich bequem und zeitlich unabhängig an Ihrem Laptop oder Computer über Ihren Webbrowser sowie mittels Telefon zuschalten. Sie hören und sehen unsere Präsentation. Rückfragen können Sie per Mikrofon oder über das Chatsystem stellen und bei Bedarf ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Dauer: ca. 30 Minuten mit anschließender Q&A Session
Termine: Falls Sie einen Termin verpassen, ist das kein Problem. Alle Termine werden als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.
Kosten: 80 Euro
Bei Interesse und für die Zusendung konkreter Termine und zusätzlicher Informationen über unsere Webinarreihe klicken Sie bitte hier.